Rechtsprechung
BSG, 25.03.2010 - B 5 R 48/10 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Kiel - S 17 R 339/07
- LSG Schleswig-Holstein - L 1 R 134/08
- BSG, 25.03.2010 - B 5 R 48/10 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 25.03.2010 - B 5 R 48/10 B
Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet das vorstehend Gesagte, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zu Grunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN).
- BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B
Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Vefahren, Besetzungsrüge
Auszug aus BSG, 25.03.2010 - B 5 R 48/10 B
10 Soweit sich der Kläger schließlich sinngemäß auf einen Verfahrensfehler beruft, den er darin sehen will, dass der Sachverständige Dr. L. "von vornherein befangen" war, fehlt es zur schlüssigen Bezeichnung eines Verfahrensfehlers ua schon an Ausführungen dazu, dass er gegen den Sachverständigen ein Ablehnungsgesuch angebracht hat und der Beschluss über die Zurückweisung dieses Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (vgl BSG vom 5.8.2003, SozR 4-1500 § 160a Nr. 1). - BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B
Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 25.03.2010 - B 5 R 48/10 B
In der allein behaupteten falschen Rechtsanwendung im Einzelfall ("Nichtbeachtung") kommt ein eigener Rechtssatz des Berufungsgerichts nicht zum Ausdruck (vgl im Einzelnen BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26). - BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92
Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente
Auszug aus BSG, 25.03.2010 - B 5 R 48/10 B
Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht bzw das BVerfG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8).